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FAQ
Die FAQ bietet Ihnen Antworten auf folgende Fragen:
- Wie kann ich meine freien Punkte erfüllen?
- Was passiert mit überzähligen Leistungspunkten?
- Für welche Scheine muss ich mich im Prüfungssekretariat anmelden?
- Welche Leistungen werden für die Vergabe eines "Honor's Degree" angerechnet?
Wie kann ich meine freien Punkte erfüllen?
Im Bachelor verbleiben 26 (BI) bzw. 28 (CMB) Leistungspunkte, welche beliebig aus Lehrveranstaltungen der zulässigen Kategorien (auch Punkte übererfüllter Kategorien), der Betreuung einer Vorlesung als Tutorin/Tutor (je 4 LP), aus Englisch-Sprachkursen (maximal 6 LP) und einem Forschungs- / Industriepraktikum (14 LP) eingebracht werden können (§ 4 Abs. 1 Studienordnung).
Im Master verbleiben 14 Leistungspunkte, welche beliebig aus Lehrveranstaltungen der zulässigen Kategorien (auch Punkte übererfüllter Kategorien) und der Betreuung einer Vorlesung als Tutorin/Tutor (je 4 LP) eingebracht werden können (§ 5 Abs. 1 Studienordnung).
Was passiert mit überzähligen Leistungspunkten?
Erreicht eine Studentin / ein Student insgesamt mehr als 180 Punkte im Bachelor bzw. 120 Punkte im Master, so kann sie / er eine Teilmenge der bestandenen Leistungskontrollen zur Aufnahme in das Zeugnis auswählen sowie darüber hinaus die Umwandlung einer bzw. mehrerer mit mindestens "ausreichend" bewerteten Leistungskontrolle(n) in eine bzw. mehrere unbenotete vornehmen, sofern weiterhin alle Anforderungen bezüglich der Mindestanzahlen an Leistungspunkten erfüllt sind (§ 7 Abs. 12 Satz 1, Prüfungsordnung).
Für welche Scheine muss ich mich im Prüfungssekretariat anmelden?
Grundsätzlich müssen alle Prüfungsleistungen, welche eine Leistungskontrolle nach § 7 Abs. 3 beinhalten, angemeldet werden. Für die Anmeldung der Bachelor- und Masterarbeiten sowie für das Fortgeschrittenenpraktikum Biowissenschaften im Masterstudiengang finden Sie Formulare hier.
Welche Leistungen werden für die Vergabe eines "Honor's Degree" angerechnet?
Für die Vergabe eines "Honor's Degree" dürfen nur die Leistungen gewertet werden, die in der Zeit erbracht wurden, in der der/die Studierende im Masterstudiengang eingeschrieben war. Eine Anrechnung der während der Bachelorzeit erworbenen Leistungspunkte ist hierbei nicht möglich.
Studium
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